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Dezember 13, 2010

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Prämien und Vergünstigungen

Die Kosten für Weiterbildung sind von der Steuer absetzbar. Sie haben mehrere Möglichkeiten, bei der Weiterbildung Kosten zu sparen:

Bildungsprämie

Seit 2008 erhalten Arbeitnehmer mit nicht mehr als 17.900 Euro Bruttojahreseinkommen und Verheiratete mit nicht mehr als 35.800 Euro einen Zuschuss von maximal 154 Euro pro Jahr für Weiterbildung. Voraussetzung ist: Man hat die gleiche Summe auch selbst in die Maßnahme investiert.

Steuerliche Vergünstigungen

Zwar bleibt man auf einem gewissen Eigenanteil bei der Weiterbildung stets sitzen, jedoch können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen die Ausgaben in engem Zusammenhang mit laufenden oder späteren Einnahmen stehen und über dem Pauschalbetrag von 920 Euro liegen. Dazu zählen Kosten für den Lehrgang, Lernmaterial, Fachbücher, Arbeitsmaterial wie Büromaterial, Kopier- und Telefonkosten, Telekommunikation, PC und Software. Steht der Lehrgang nicht in direktem Zusammenhang mit dem erlernten oder ausgeübten Job, können immerhin noch Sonderausgaben geltend gemacht werden, allerdings maximal 4.000 Euro. Sind die Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen, wie ein Führerschein oder ein Deutschkurs, können gar keine Kosten geltend gemacht werden.
Quelle: Annette Jäger, Weser Kurier vom 05.02.2009

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